abbruch & neubau
neuerrichtetes Eckhaus mit besonderer Ecklösung
Eckhaus in 15., Stiegergasse 8


wann wird abbruch & neubau gefördert?

Als Voraussetzung für die Förderung eines Neubaus im Rahmen der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 muss der Altbestand einen städtebaulichen Missstand darstellen, welcher nur durch Abbruch und Neubau behoben werden kann. Die Feststellung eines städtebaulichen Missstandes erfolgt durch die WWFSG - MA21 - Kommission, welche aus Vertreter*innen der Stadt Wien und des wohnfonds_wien besteht.

 

was wird gefördert?

  • Neubau eines zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes
  • Geschäftslokale im Erdgeschoß und Souterrain


Nicht im Förderumfang enthalten ist der Abbruch des Bestandsgebäudes.

 

wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier

 

welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?

  •  Stellplätze für PKW und einspurige KFZ
  • E-Ladestationen
  • Fahrradabstellräume


Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich

best practice beispiele

info sanierungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.

 


bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Die 2., die 6., die 10., die 14., usw. neu geschaffene Wohnung ist der Stadt Wien zur Vergabe anzubieten.
  • Der Mietzins ist nach den Bestimmungen des §63 WWFSG 1989 mit einem 50%igen Zuschlag festzulegen.
  • Für ev. aufgenommene Darlehen ist im Grundbuch ein Pfandrecht sowie ein Veräußerungsverbot zugunsten des Landes Wien einzutragen.