Erklärung zur Barrierefreiheit

Der wohnfonds_wien ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.wohnfonds.wien.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar.


Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:


a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Bei manchen Bildern fehlt eine Bildbeschreibung (z.B. Bilder im Karussell).

(WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt)


  • Einige eingebundene YouTube Videos haben keine Untertitel.

(WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet))


  • Die eingebundenen YouTube Videos haben keine Audiodeskription. Sie haben großteils, aber nicht immer eine ausreichende Textbeschreibung. 

(WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative)


  • Die Seiten haben keine konsistente Überschriftenstruktur. 

(WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen)


  • Einige Texte (einige Linktexte bei Hover, Breadcrumbs) und Bedienelemente (Burger-Menü, Pfeiltasten) haben einen nicht ausreichenden Kontrastwert.

(WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast – Minimum und 1.4.11 Nicht-Text Elemente Kontrast)


  • Es werden Bilder mit wesentlichen Texten im Bild verwendet, die keinen ausreichenden Alternativtext haben und besser in Textform vermittelt werden sollten (Logo-Text, Hinweis auf das PDF-Format).

(WCAG-Erfolgskriterium 1.4.5 Bilder eines Textes)


  • Die Filteroptionen (Comboboxen) der Karte sind nicht vollständig tastaturbedienbar. Ebenso sind die Schaltfläche, die das Dropdown Menü öffnet und die Schaltfläche „ok“ des Modals mit dem Hinweis „Bitte Suchkriterien eingeben!“ der Download Seite nicht tastaturbedienbar. Die Accesskeys auf der Startseite, der News Seite, sowie der Seite Liegenschaftsmanagement wurden als zweistellige Accesskeys umgesetzt und z.T. mehrfach vergeben. Diese werden nicht von allen assistiven Technologien erkannt.

(WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit)


  • An mehreren Stellen ist die Fokus-Reihenfolge nicht korrekt umgesetzt.

(WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).


  • Einige Linktexte sind nicht eindeutig. Dies betrifft u.a. die YouTube und LinkedIn Links, Auswahl der Kontrastoptionen, Datei-Links, die Links Weitere News und Mehr Infos.

(WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck)


  • Der Tastaturfokus ist größtenteils nicht sichtbar. 

(WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar)


  • Das Sprachen-Attribut der Seite zur Anmeldung des Newsletters entspricht nicht der Sprache, in der der Inhalt verfasst wurde.

(WCAG 3.1.1 Sprache der Seite)


  • Das reCAPTCHA zum Abonnieren des Newsletters ist nicht barrierefrei umgesetzt.

(WCAG 3.3.2 Beschriftung (Labels) oder Anweisungen)


  • An einigen wenigen Stellen fehlen Beschriftungen von Schaltflächen und Rollenzuweisungen. Dies betrifft u.a. das Hamburger Menü, die Suche-Schaltfläche, Tabellenzellen.

(WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert)

b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung


  • Videos auf der Website haben keine Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)). Viele der Videos beinhalten Präsentationen von Vortragenden. Eine Audiodeskription würde hier keine zusätzlich relevanten Informationen bieten. Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.


  • PDFs von Printpublikationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften


  • Auf der Website werden Dokumente (PDF- und Office-Dokumente) zum Download angeboten, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungsrelevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.


  • Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com gehos-tet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.


  • Inhalte von Dritten, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.5.2026 erstellt.


Letzte Aktualisierung: 13.07.2026


Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzu¬gäng¬lichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im Februar 2026.

Überprüft wurden:


  • Startseite

https://www.wohnfonds.wien.at/


  • News

https://www.wohnfonds.wien.at/news


  • Downloads

https://www.wohnfonds.wien.at/downloads_sanierung


  • Newsletter Anmeldung

https://wien.us2.list-manage.com/subscribe?u=8601f10d54ad8183487c70ded&id=cb8c932728


  • Kontakt

https://www.wohnfonds.wien.at/kontakt_impressum


  • Liegenschaftsmanagement

https://www.wohnfonds.wien.at/liegenschaftsmanagement


  • Stadtentwicklungsgebiete

https://www.wohnfonds.wien.at/stadtentwicklungsgebiete


  • Gebietsbeschreibung

https://www.wohnfonds.wien.at/3080


  • Artikel: Sockelsanierung

https://www.wohnfonds.wien.at/erstinfo_sockelsanierung


  • Karte

https://www.wohnfonds.wien.at/mapsan/SOS


  • Videos

https://www.wohnfonds.wien.at/filme

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.


Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.


Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.


Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.


Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die folgende Kontaktadresse mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website www.wohnfonds.wien.at/". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.


Kontakt:


wohnfonds_wien

lenaugasse 10

1082 wien

+43 (0)1 403 59 19-0

office@wohnfonds.wien.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.


Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.


Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.


Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren