personenaufzüge
Gläserner Liftschacht in einem sanierten und begrünten Innenhof
Liftzubau im Hof in 15., Selzergasse 34


was ist die förderung eines personenaufzuges?

Der Einbau bzw. Zubau eines Personenaufzuges ist als Einzelverbesserungsmaßnahme förderbar. Je nach Konfiguration des Bestandsobjektes ist eine möglichst barrierefreie Gestaltung umzusetzen.

 



was wird gefördert?

  • der Einbau oder Zubau von Personenaufzügen

 



wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier

 



welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?

Einzelverbesserungen, insbesondere:



Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich

best practice beispiele

info sanierungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.

 


bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Voraussetzung ist, dass sich das Objekt in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand befindet oder in gleicher Bauführung (gefördert oder auch ungefördert) gebracht wird.
  • Der Personenaufzug muss über mindestens drei allgemein zugängliche Einstiegstellen verfügen.
  • Die Gewährung einer Förderung ist auch vom Ertrag des Objektes abhängig: Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn die Errichtungs- oder Umbaukosten (zuzügl. Finanzierungskosten) in 80% der anrechenbaren Einnahmen der nächsten 5 Jahre keine Deckung finden. Eine Ausnahme dazu stellt ein Aufzug dar, welcher Menschen mit besonderen Bedürfnissen dient (Nachweis durch ärzliches Attest).