erhaltungsarbeiten
stiegenspindel in einem sanierten gründerzeithaus
saniertes Stiegenhaus in 9., Rufgasse 8


was sind erhaltungsarbeiten?

Erhaltungsarbeiten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) werden an jenen allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführt, die weder der thermischen Gebäudehülle noch den energetisch relevanten haustechnischen Anlagen zuzuordnen sind.

 

was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Abwendung einer Gesundheitsgefährdung für die Bewohner*innen
  • Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden, der gemeinsamen Benützung dienenden Anlagen
  • Installation von öffentlich-rechtlichen vorgeschriebenen Einrichtungen bzw. Vorrichtungen zur Senkung oder individuellen Feststellung des Energieverbrauches
  • Brauchbarmachung leerstehender Wohnungen
  • Instandsetzungsarbeiten der Allgemeinbereiche des Hauses
  • Behebung ernster Schäden des Hauses, auch in bewohnten Wohnungen


wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier


welche maßnahmen müssen zusätzlich gefördert werden?



Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich

best practice beispiele

info sanierungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.

 


bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Die Förderung von Erhaltungsarbeiten ist nur in Verbindung mit einer thermisch energetischen Sanierung des Gebäudes möglich.
  • Die Gewährung einer Förderung ist auch vom Ertrag des Objektes abhängig: Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn die Errichtungs- oder Umbaukosten (zuzügl. Finanzierungskosten) in 80% der anrechenbaren Einnahmen der nächsten 5 Jahre keine Deckung finden.