was sind erhaltungsarbeiten?
Erhaltungsarbeiten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) werden an jenen allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführt, die nicht der thermischen Gebäudehülle zuzuordnen sind.
was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Abwendung einer Gesundheitsgefährdung für die BewohnerInnen
- Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden, der gemeinsamen Benützung dienenden Anlagen
- Installation von öffentlich-rechtlichen vorgeschriebenen Einrichtungen bzw. Vorrichtungen zur Senkung oder individuellen Feststellung des Energieverbrauches
- Brauchbarmachung leerstehender Wohnungen
- Behebung ernster Schäden des Hauses, auch in bewohnten Wohnungen
- Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches, sofern wirtschaftlich vertretbar
- ein geringer Anteil an Verbesserungsarbeiten (max. 10% der Baukosten der Erhaltungsarbeiten)
wie wird gefördert?
- Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier
welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?
Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich best practice beispiele