der wohnfonds_wien, fonds für wohnbau und stadterneuerung schreibt einen zweistufigen, dialogorientierten nicht anonymen Bauträgerwettbewerb für das Projektgebiet Wien 22., Stadtquartier Eibengasse für 4 Bauplätze im offenen Wettbewerb mit einem Gesamtvolumen von rd. 720 Wohneinheiten aus.
Dieser Wettbewerb ist Teil der „Wohnbau-Offensive 2024+“.
Ziel dieses zweistufig, dialogorientierten Bauträgerwettbewerbes ist die Realisierung eines kostengünstigen, qualitätsvollen, dem 4-Säulen-Modell entsprechenden, geförderten Wohnbaus.
In der ersten Wettbewerbsstufe sind alle Teilnehmer*innen zur Erarbeitung konzeptiver Lösungsansätze aufgerufen. Im Rahmen der 2. Verfahrensstufe ist von den ausgewählten Projektteams, ohne weitere Konkurrenzsituation, ein Realisierungskonzept nach dem 4-Säulen-Modell (Ökonomie, Soziale Nachhaltigkeit, Architektur und Ökologie) für den jeweiligen Bauplatz zu erstellen.
Der Bauträgerwettbewerb legt den Schwerpunkt auf die Themen: Vielfältige Wohnformen, Sicherheit im Wohnumfeld und Planung nach kreislaufwirtschaftlichen Prinzipien. Gegenstand des Verfahrens sind Bauplätze, welche im Rahmen des Projektgebiets 22., Stadtquartier Eibengasse durch das Instrument des Qualitätsbeirats qualitätsgesichert werden.
Vorgesehener Zeitplan:
1. Verfahrensstufe
Download der Ausschreibungsunterlagen: 05.03.2026
Abgabe der Beiträge: 12.05.2026
Sitzungen des Beurteilungsgremiums: Mai, Juni 2026
2. Verfahrensstufe
Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen: September 2026
Abgabe der Beiträge: Jänner 2027
Finale Sitzungen des Beurteilungsgremiums: voraussichtlich März 2027


Gefordert sind Gebäude, die Gestaltung und Funktion, die Architektur und Freiraum mit sozialen Bedürfnissen und ökologischen Grenzen klug vereinen. Dies umfasst einen sorgsamen, wirk-samen und kreislauforientierten Einsatz von Ressourcen – insbesondere Materialien, Wasser und Energie –, die Entwicklung emissionsarmer, nutzungsflexibler, langlebiger und zugleich rückbaubarer Konstruktionen sowie den Einsatz durchdachter passiver und aktiver Maßnahmen, die hohen Komfort, Klimaresilienz und niedrige Lebenszykluskosten sicherstellen.
Angesichts der Endlichkeit global verfügbarer Ressourcen, der zugleich dynamisch steigenden Rohstoffnachfrage und der erheblichen ökologischen wie klimatischen Auswirkungen der Rohstoffgewinnung und -verwendung rückt ressourcenschonendes, kreislauffähiges Planen und Bauen in den strategischen Mittelpunkt des gegenständlichen Projekts. Kreislaufwirtschaft liefert dabei nicht nur Antworten auf Umwelt- und Klimafragen, sondern fungiert als zentraler Hebel zur Stärkung wirtschaftlicher Resilienz, zur Reduktion von Abhängigkeiten, zur Sicherung regionaler Wertschöpfung sowie zur Förderung sozial ausgewogener Entwicklungsmodelle.
Vor diesem Hintergrund ist die Kreislaufwirtschaft sowohl auf europäischer Ebene, im Rahmen des European Green Deals (COM(2019) 640 final ) und des lndustrial Green Deals (COM(2023) 62 final), als auch in Wien ein wesentliches strategisches Handlungsfeld. Die übergeordnete Mission der Smart Klima City Strategie Wien, hohe Lebensqualität für alle bei größtmöglicher Ressourcenschonung sicherzustellen, wird durch die am 22. Oktober 2025 im Wiener Gemeinderat beschlossene Kreislaufwirtschaftsstrategie „Zirkuläres Wien: Eine runde Sache“ gebündelt, vertieft und konkretisiert. Wien verankert damit die Ressourcenwende als gleichrangiges Prinzip neben Klimaschutz und Klimaanpassung – institutionell abgesichert unter anderem im Wiener Klimagesetz.
Ab 2030 soll kreislauffähiges Planen und Bauen in Wien im Neubau wie in der Sanierung zum Standard werden. Der Weg dorthin erfordert einen umfassenden Transformationsprozess. Dieser reicht von der Entwicklung fachlicher Grundlagen und Bewertungsinstrumente, beispielsweise im Rahmen des Wiener Zirkularitätsfaktors (ZiFa), über Pilotprojekte zur Evaluierung praktikabler Ziel- und Grenzwerte, bis hin zur Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen, etwa im Rahmen der OIB-Richtlinie 7.
Kreislauforientiertes Bauen verfolgt das Prinzip, den Einsatz materieller Ressourcen zu minimieren, den Wert eingesetzter Ressourcen möglichst lange zu erhalten und Abfälle systematisch zu vermeiden. Eine wesentliche rechtliche Grundlage bildet die Novelle der Deponieverordnung (April 2021), abgeleitet aus der EU-Deponierichtlinie (EU/2018/850). Sie untersagt die Deponierung von Abfällen, die sich für Recycling oder andere Formen der Verwertung eignen, darunter mineralische Bauabfälle wie Beton, Ziegel oder bestimmte gipshaltige Materialien. Entsprechend der Abfallhierarchie gilt: Vermeidung vor Wiederverwendung, Wiederverwendung vor Recycling. Recycling ist somit ein notwendiger, jedoch keinesfalls hinreichender Baustein der Kreislaufwirtschaft.
Parallel dazu etablieren europäische Vorgaben zunehmend verbindliche Anforderungen an die Realisierung von Gebäuden. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht unter anderem vor, dass ab 1. Jänner 2028 bei Neubauten ab 1.000 m² Nutzfläche (Brutto-Grundfläche) das Treibhauspotenzial über den gesamten Lebenszyklus offenzulegen ist, einschließlich einer ausdifferenzierten Darstellung nach Lebenszyklusphasen (Informationsmodulen). Ab 2030 treten darüber hinaus Grenzwerte für das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial in Kraft. Zirkuläres Bauen – flankiert durch die Anforderungen der EU-Bauprodukteverordnung – bildet hierfür eine zentrale Grundlage. Die Prinzipien des zirkulären Bauens – insbesondere die Minimierung des Einsatzes energie- und emissionsintensiver Primärmaterialien, die Verlängerung von Nutzungsdauern sowie die Sicherstellung der Wiederverwendbarkeit von Bauteilen und Materialien – sind entscheidend, um Ressourcenverbrauch und Umweltwirkungen, insbesondere Treibhausgasemissionen, gleichermaßen zu verringern.
Zirkuläres Planen und Bauen verfolgt das Ziel, den Einsatz von Primärressourcen zu minimieren, Nutzungsdauern zu verlängern und Materialien dauerhaft im Kreislauf zu führen. Langlebigkeit, Nutzungsvariabilität, Reparierbarkeit sowie Rückbau- und Wiederverwendbarkeit stellen dabei zentrale Qualitätsmerkmale dar. Kreislauffähigkeit ist keine nachgelagerte Optimierung, sondern eine grundlegende Entwurfsprämisse und muss daher bereits im Wettbewerb konzeptionell abgesichert werden. Gebäude sind so zu konzipieren, dass Bauteile und Materialien am Lebensende möglichst sortenrein demontierbar, wiederverwendbar oder hochwertig weiterverarbeitbar sind.
Ressourcenschonung im zirkulären Bauen basiert nicht auf einer universellen Lösung, sondern auf der projektspezifischen Kombination geeigneter Strategien und Maßnahmen sowie deren transparenter Darstellung.
Entsprechend sind jene Maßnahmen darzulegen, mit denen die Zielsetzungen der Kreislaufwirtschaft bestmöglich adressiert werden. Die Ausführungen sind, entlang der nachfolgend definierten Schwerpunkte, in einem schriftlichen Erläuterungsbericht (Gesamtumfang Text max. 4 Seiten A4, siehe Pkt. B.10.2, Beschreibung Schwerpunktthema) darzustellen und durch Skizzen und Plandarstellungen fachlich nachvollziehbar zu belegen.
Die Darstellung (Nachweisführung) ist stringent entlang der drei nachfolgenden Schwerpunkte zu gliedern. Sowohl im Text als auch in den grafischen Erläuterungen ist eindeutig kenntlich zu machen, welcher Schwerpunkt jeweils adressiert wird. Für jeden Schwerpunkt ist mindestens eine textliche und eine grafische / plandarstellerische Aussage vorzulegen.
Zusätzliche Grafiken sind hierbei nicht zwingend. Mehrfach nutzbare Darstellungen, etwa Regelgrundrisse oder Systemschnitte, sind ausdrücklich zulässig, sofern die jeweiligen Qualitäten klar erkennbar sind. Dies kann beispielsweise durch einfache Markierungen oder farbliche Hervorhebungen erfolgen. Insbesondere die Nutzungsvariabilität (Schwerpunkt 2) ist vorzugsweise anhand eines Regelgrundrisses zu erläutern, in dem die Primärstruktur (Tragwerk) sowie die Sekundärstruktur (nichttragende Elemente) klar differenziert werden. Varianten und Anpassungsoptionen sind unter textlicher und planlicher Angabe des konstruktiven bzw. bautechnischen Aufwands darzustellen. Grundsätzlich sind Aussagen zu Flexibilität, Umnutzbarkeit, Adaptierbarkeit oder Rückbaubarkeit stets konstruktiv-technisch zu plausibilisieren bzw. ist nachvollziehbar darzulegen, wie diese Qualitäten konkret ermöglicht werden.
Die drei Schwerpunkte orientieren sich an den „Planungsprinzipien zur Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft im Bauwesen“ bzw. dem „Zirkularitätsfaktor“ (ZiFa):
Der Ressourceneinsatz bei Errichtung hat maßgeblichen Einfluss auf die ökologische Nachhaltigkeit eines Bauwerks. Die Erfassung von Art und Menge der verwendeten Baustoffe bildet die Grundlage für eine werthaltige Kreislaufführung und die Bewertung der Umweltwirkungen, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz wiederverwendeter, recycelter und erneuerbarer Materialien.
Zielsetzung: Reduktion des Einsatzes energie- und emissionsintensiver Primärrohstoffe sowie der damit verbundenen Umweltwirkungen, insbesondere Treibhausgasemissionen durch effiziente, ressourcenschonende Planung und eine verantwortungsbewusste Materialstrategie mit Blick auf die zukünftige Rückbaubarkeit und Wiederverwendung (Schadstofffreiheit). Dies umfasst die Minimierung des Materialeinsatzes sowie den Einsatz regenerativer Baustoffe, bereits heute wiederverwendeter Re-Use Bauteile und recycelter sowie lokal verfügbarer Materialien.
Nachweis: Darstellung der Bauweise und Materialstrategie einschließlich qualitativer Rückschlüsse auf die Umweltwirkungen im Lebenszyklus.
Beispielsweise:
Zukünftige Anforderungen und Nutzungen von Gebäuden sind nur eingeschränkt prognostizierbar. Daher kommt der funktionalen, strukturellen und technischen Adaptierbarkeit besondere Bedeutung zu. Unabhängig von der Flexibilität ist zudem die Langlebigkeit von Bauteilen und Systemen wesentlich. Wartungs- und reparaturfreundliche Bauweisen tragen entscheidend zur Ressourceneffizienz im Lebenszyklus bei.
Zielsetzung: Ressourceneinsparung durch Verlängerung der Gebäudenutzung mittels: funktionaler und konstruktiver Flexibilität, langlebiger, austauschbarer sowie wartungsfreundliche technischer Systeme und Aufbauten.
Nachweis: Darstellung der Nutzungsvariabilität und Adaptierbarkeit sowie der Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit
Beispielsweise:
Die werthaltige Kreislaufführung verbauter Ressourcen setzt voraus, dass Materialien und Bauteile zerstörungsarm trennbar, schadstofffrei und sortenrein rückbaubar sind. Ist eine direkte Wiederverwendung nicht möglich, bildet das hochwertige Recycling den nächsten Schritt der Ressourcenschonung. Ziel ist die Minimierung zukünftiger Entsorgungsströme.
Zielsetzung: Ressourceneinsparung und Ressourcenrückgewinnung durch Einsatz rückbaufähiger bzw. demontierbarer Bauweisen sowie Reduktion nicht kreislauffähiger Materialströme.
Nachweis: Darstellung der Rückbaubarkeit sowie der vorgesehenen Strategien zur Ressourcenrückgewinnung. Dies umfasst nicht nur den vollständigen Rückbau des Bauwerks, sondern ausdrücklich auch Teilrückbauten, wie sie im Zuge von Sanierungs-, Adaptierungs- oder Umbaumaßnahmen auftreten können.
Beispielsweise:
Konzepte zur Gestaltung des Freiraums nach den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft (Nutzung des Aushubs vor Ort, Verwendung wiederverwendeter Materialien) und Strategien zu einem ressourcenschonenden Umgang mit dem Aushub (wenn möglich, Wiedereinbringung vor Ort, Nutzung als Baumaterial etc.).