Die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH hat von Juni bis September 2024 in Kooperation mit dem wohnfonds_wien, fonds für wohnbau und stadterneuerung, einen zweistufigen, dialogorientierten Bauträgerwettbewerb für drei Bauplätze im Projektgebiet Wien 20., Nordwestbahnhof mit einem Volumen von rd. 530 geförderten Wohneinheiten ausgeschrieben. Der Wettbewerb ist Teil der „Wohnbau-Offensive 2024+“.
In der ersten Wettbewerbsstufe waren alle Teilnehmer*innen zur Erarbeitung konzeptiver Lösungsansätze aufgerufen. Im Rahmen des daran anschließenden dialogorientierten Entwicklungsprozesses (2. Verfahrensstufe) ist von den ausgewählten Projektteams, ohne weitere Konkurrenzsituation, ein Realisierungskonzept nach dem 4-Säulen-Modell (Ökonomie, Soziale Nachhaltigkeit, Architektur und Ökologie) für die Bauplätze zu erstellen.
Der Bauträgerwettbewerb hat den Schwerpunkt auf die Themen klimafitte Quartiersentwicklung und Planung nach kreislaufwirtschaftlichen Prinzipien gelegt. Das Projektgebiet umfasst insgesamt sieben Bauplätze - auf zwei Bauplätzen wird ein Gemeindebau Neu errichtet und zwei weitere werden freifinanziert entwickelt. Für diesen Wettbewerb ist auch das Instrument des Qualitätsbeirates für den Qualitätssicherungsprozess zum Einsatz gekommen.

Neben Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung ist im aktuellen Regierungs-übereinkommen der Stadt Wien die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft festgeschrieben. Ein Stadtentwicklungsgebiet wie der Nordwestbahnhof ist prädestiniert für die Implementierung von adäquaten Lösungen, die auch beispielgebend für den Umgang mit diesen essenziellen Themen unserer Zeit sein sollen. Daher spielen die sogenannten „3 Ks“ im Stadtentwicklungsgebiet Nord-westbahnhof eine prominente Rolle.
Im Sinne von Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit im Bauwesen als zentralem Ziel für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist das Areal des ehemaligen Nordwestbahnhofes zugleich Pioniergebiet und Stadtlabor. Im Hinblick auf die Herausforderungen der Rohstoffknapp-heit und damit zusammenhängender bestehender und zu erwartender Rechtsgrundlagen soll die Wahl der Baustoffe und Bauweisen kreislaufwirtschaftlich optimiert werden. Neben der Schad-stoffminimierung sollen dabei durchgängig Maßnahmen zur Ressourceneffizienz wie z.B. Mate-rial- und Abfallreduzierung, Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Einsatz von Sekundärbaustoffen, Fle-xibilität, Rezyklierbarkeit und Rückbaubarkeit gesetzt werden.
