wohnkomfort
Hofseitige Balkonzubauten an einem Gründerzeithaus
Erhöhung der Wohnqualität durch den Zubau von Balkonen in 15., Märzstr. 113


was versteht man unter erhöhung des wohnkomforts?

Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts in einem Wohngebäude dienen der technisch-infrastrukturellen Nachrüstung und der Erhöhung des Wohnwertes.

 

was wird gefördert?

  • Barrierefreie Umgestaltung von allgem. Teilen des Hauses
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen bzw. -freiräumen
  • Schaffung von Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen
  • Neugestaltung des Hofes
  • Schaffung von wohnungszugeordneten Freiflächen
  • Haustechnische Verbesserungen (z.B. Einbau von Gegensprechanlagen, Telekommunikationseinrichtungen)
  • Verbesserung des Schallschutzes zw. Wohneinheiten, zw. Wohnungen und allgemeinen Teilen des Hauses, Schallschutzwand
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von BewohnerInnen nach aktuellem Stand der Technik wie z.B. Brandrauchentlüftungsanlagen, Absturzsicherungen
  • Trinkwasserversorgung: Einbau von Drucksteigerungsanlagen
  • Sonnenschutz zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung (bauphysikalischewr Nachweis erforderlich)
  • Verbesserung der Luftqualität in Wohnräumen: Kontrollierte Wohnraumbe- und -entlüftung mit Wärmerückgewinnung.


wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier


welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?


Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich         best practice beispiele

info sanierungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.

 


bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muß vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Voraussetzung ist, dass sich das Objekt in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand befindet oder in gleicher Bauführung (gefördert oder auch ungefördert) gebracht wird.
  • Die Gewährung einer Förderung ist auch vom Ertrag des Objektes abhängig. Erst wenn die Kosten (zuzüglich der mit der Darlehensaufnahme verbundenen Finanzierungskosten) in 80 % der anrechenbaren Einnahmen der nächsten fünf Jahre keine Deckung finden, können die Maßnahmen zur Förderung empfohlen werden.