Sonderfälle und Sonstiges

Wir bemühen uns, das FAQ stets aktuell zu halten. Sollte Ihnen etwas auffallen oder fehlen, schicken Sie uns eine Mail an office@wohnfonds.wien.at.

Ein so genannter städtebaulicher Missstand liegt vor, wenn der Baubestand nicht den Intentionen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes entspricht, beispielsweise unterklassige Bebauung oder eine nicht geschlossene Bauweise trotz der Vorgabe "g" in den Bebauungsbestimmungen. Weitere Infos erhalten Sie auch von der Servicestelle Stadtentwicklung, Auskunftsstelle der Magistratsabteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung (MA 21).

Diese Themen liegen im Wirkungsbereich der MA 21 - Stadtteilplanung und Flächenwidmung. Betreffen sie geförderte Sanierungsprojekte, werden sie durch die WWFSG - MA 21 - Kommission bewertet. Weitere Infos erhalten Sie auch von der Servicestelle Stadtentwicklung, Auskunftsstelle der Magistratsabteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung (MA 21).