Die Einreichung der Projektunterlagen erfolgt digital auf der Einreichplattform des wohnfonds_wien. Um den Zugangscode zur Plattform zu erhalten ist das Zugangsformular an die Geschäftsstelle des Grundstücksbeirates (grundstuecksbeirat@wohnfonds.wien.at) zu übermitteln.
Der Zugangscode ist projektbezogen. Für jedes neue einzureichende Projekt ist ein separater Zugangscode anzufordern.
Nach Erhalt des Formulars werden die Zugangsdaten per Mail an jene im Zugangsformular vermerkten Ansprechpersonen/Mailadressen übermittelt, für die eine Zugangsmöglichkeit gewünscht wurde (entsprechende Angaben im Formular – Mehrfachnennungen möglich).
Um eine den Beurteilungskriterien adäquate und vergleichende Bewertung gewährleisten zu können, sind alle im Informationsblatt Einreichunterlagen Grundstücksbeirat aufgelisteten Unterlagen zur Überprüfung einzureichen.
Die vom Projektteam vorgelegten Planungen, Angaben und Kalkulationen zu den einzelnen Projekten sind verbindlich.
Die Einreichung selbst kann, unter der Voraussetzung der Vollständigkeit, beim wohnfonds_wien als
Geschäftsstelle des Grundstücksbeirates jederzeit erfolgen.
Das Projektteam erhält im Anschluss an die Einreichung eine schriftliche Bestätigung, dass das Projekt bei der Geschäftsstelle des Grundstücksbeirates eingegangen ist und geprüft wird.
Nach Abschluss der Vorprüfung durch die Geschäftsstelle des Grundstücksbeirates erhält das Projektteam diesbezüglich eine schriftliche Information (Unterlagen sind vollständig bzw. Hinweis auf
unvollständige Unterlagen).
Sind die Projektunterlagen vollständig, wird das Projekt in die Reihungsliste aufgenommen und abhängig von der Anzahl bereits gereihter Projekte in einer der nächsten Sitzungen des Grundstücksbeirates
behandelt.
Drei Monate vor dem geplanten Baubeginn erhält der Bauträger ein Aufforderungsschreiben zur Übermittlung des Zwischenberichtes vor Baubeginn.
Der Zwischenbericht gilt als Bestätigung, dass die angebotenen Qualitäten wie zuletzt beurteilt zur Realisierung gelangen. Dieser ist seitens des Projektteams jedenfalls so zeitgerecht zu übermitteln, dass VOR Baubeginn auch eine inhaltliche Begutachtung erfolgen kann.
Sollten Adaptierungen hinsichtlich Projektzeitplan oder im Zuge der Detailplanung erforderlich geworden sein, sind die ggf. geänderten Daten zu übermitteln. Dies gilt auch für Adaptierungen (Projektänderungen), die erst nach Vorlage und bereits erfolgter Kenntnisnahme des Zwischenberichts erforderlich werden.
Der Zugang zur Einreichplattform wird dafür erneut geöffnet und die eingetragenen Daten können aktualisiert werden.
Neben den Daten ist zudem ein Erläuterungsschreiben zu diesen Projektänderungen samt Begründungen (Beschreibung Projektinhalte) und bei planerischen Änderungen eine Planmappe (Vergleich zuletzt freigegebener Stand vs. Ist-Stand) unter A3-Mappe im Upload-Bereich hochzuladen.
Drei Monate vor Fertigstellung erhalten die Bauträger ein Aufforderungsschreiben zur Übermittlung des Endberichtes (nach Fertigstellung) samt verwendbarem Bildmaterial und Bildcredits.
Der Endbericht gilt als Bestätigung, dass die angebotenen Qualitäten wie zuletzt beurteilt zur Realisierung gelangen.
Sollten Adaptierungen hinsichtlich Projektzeitplan oder im Zuge der Realisierung erforderlich geworden sein, sind die ggf. geänderten Daten zu übermitteln.
Der Zugang zur Einreichplattform wird dafür erneut geöffnet und die eingetragenen Daten können aktualisiert werden.
Neben den Daten ist zudem ein Erläuterungsschreiben zu den Projektänderungen samt Begründungen (Upload-Bereich/Beschreibung Projektinhalte) und bei planerischen Änderungen eine Planmappe (Vergleich zuletzt freigegebener Stand vs. Ist-Stand) unter A3-Mappe im Upload-Bereich hochzuladen.