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Bei folgenden Objekten ist eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen möglich:
Bearbeitung der Ansuchen und begleitende Kontrollen durch
den wohnfonds_wien:
- Wohnhäuser
- Umbau von Objekten in Wohnhäuser
- Wohnheime
die MA 50 und MA 25:
- Kleingartenwohnhäuser
- Wohnungen
- Dachgeschoss-Ausbau als Einzelmaßnahme
Als Sanierungsmaßnahmen gelten:
- Erhaltungsarbeiten gemäß § 3 MRG (z.B. Fassadeninstandsetzung, Dachreparatur, Ausmalen des Stiegenhauses, etc)
- Verbesserungsarbeiten gemäß § 4 MRG (z.B. Umgestaltung von Wasser-, Strom-, Gasleitungen, Anschluss
an die Fernwärme, Errichtung eines Aufzuges, etc.)
- Wohnungsverbesserung (z.B. Standardanhebung von Wohnungen, Wohnungszusammenlegungen, Schaffung von
Wohnungen, etc.)
- Dachgeschoss-Ausbau oder Zubau
Die Förderung des Landes Wien kann umfassen:
- Gewährung eines Landesdarlehens
- Laufende nicht rückzahlbare Zuschüsse (bei Verwendung von Eigenmitteln) bzw. Annuitätenzuschüsse (bei Darlehensaufnahme)
- Einmalige nicht rückzahlbare Beiträge oder Zuschüsse
- Übernahme der Bürgschaft bei Aufnahme eines Darlehens
- Wohnbeihilfe
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