wohnhaussanierung (allgemeines)

Bei folgenden Objekten ist eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen möglich:

Bearbeitung der Ansuchen und begleitende Kontrollen durch
den wohnfonds_wien:

  • Wohnhäuser
  • Umbau von Objekten in Wohnhäuser
  • Wohnheime

die MA 50 und MA 25:

  • Kleingartenwohnhäuser
  • Wohnungen
  • Dachgeschoss-Ausbau als Einzelmaßnahme

Als Sanierungsmaßnahmen gelten:

  • Erhaltungsarbeiten gemäß § 3 MRG (z.B. Fassadeninstandsetzung, Dachreparatur, Ausmalen des Stiegenhauses, etc)
  • Verbesserungsarbeiten gemäß § 4 MRG (z.B. Umgestaltung von Wasser-, Strom-, Gasleitungen, Anschluss an die Fernwärme, Errichtung eines Aufzuges, etc.)
  • Wohnungsverbesserung (z.B. Standardanhebung von Wohnungen, Wohnungszusammenlegungen, Schaffung von Wohnungen, etc.)
  • Dachgeschoss-Ausbau oder Zubau

Die Förderung des Landes Wien kann umfassen:

  • Gewährung eines Landesdarlehens
  • Laufende nicht rückzahlbare Zuschüsse (bei Verwendung von Eigenmitteln) bzw. Annuitätenzuschüsse (bei Darlehensaufnahme)
  • Einmalige nicht rückzahlbare Beiträge oder Zuschüsse
  • Übernahme der Bürgschaft bei Aufnahme eines Darlehens
  • Wohnbeihilfe

Sanierungsberatung

wohnfonds_wien - fonds für wohnbau und stadterneuerung
1082 Wien, Lenaugasse 10 (Tel.: 403 59 19-0)
jeweils Montag bis Donnerstag, 9.00 - 16.00 Uhr 
und Freitag, 9.00 - 11.30 Uhr

 

Information und Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten zum download: Leitfaden (PDF)