sanierung

Rechtsgrundlage für die Abwicklung der geförderten Sanierung sind:

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989

LGBl. für Wien Nr. 18/1989 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 41/2010

Sanierungsverordnung 2008

LGBl. für Wien Nr. 2/2009 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 27/2009

Pauschalierungsverordnung

LGBl. für Wien Nr. 29/1995 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 52/2004

Die Stadterneuerung in Wien verfolgt das Ziel, die Altsubstanz nach Möglichkeit zu erhalten und soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist, auch zu verbessern, und zwar unter Einbeziehung der betroffenen Bewohner.
Es soll keine Mieterverdrängung und Luxusmodernisierung erfolgen, sondern Stadterneuerung „sanft“ betrieben werden.
Für diese mieterfreundliche Sanierung wurde ein umfassendes Instrumentarium entwickelt, sodass die Sanierung - jeweils abgestimmt auf das zu renovierende Objekt und auf die Bedürfnisse seiner Bewohner - erfolgen kann.

Im Rahmen des WWFSG ist zu unterscheiden zwischen

 

Sanierungsberatung

wohnfonds_wien - fonds für wohnbau und stadterneuerung
1082 Wien, Lenaugasse 10 (Tel.: 403 59 19-0)
jeweils Montag bis Donnerstag, 9.00 - 16.00 Uhr 
und Freitag, 9.00 - 11.30 Uhr

 

Information und Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten zum download: Leitfaden (PDF)