sanierung
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Rechtsgrundlage für die Abwicklung der geförderten Sanierung sind: Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 LGBl. für Wien Nr. 18/1989 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 41/2010 LGBl. für Wien Nr. 2/2009 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 27/2009 LGBl. für Wien Nr. 29/1995 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 52/2004 Die Stadterneuerung in Wien verfolgt das Ziel, die Altsubstanz nach Möglichkeit zu
erhalten und soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist, auch zu verbessern, und
zwar unter Einbeziehung der betroffenen Bewohner. Im Rahmen des WWFSG ist zu unterscheiden zwischen
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Sanierungsberatung
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wohnfonds_wien - fonds für wohnbau und stadterneuerung
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Information und Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten zum download: Leitfaden (PDF) |