liegenschaftsmanagement

Jedes Neubauprojekt beginnt mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück. Hier hat der wohnfonds_wien nicht nur die Experten und den Überblick, sondern verfügt auch über entsprechende Grundstücksreserven.

Die Preisstabilisierung auf dem Grundstücksmarkt - durch eine sensible Bodenbereitstellung in Verbindung mit geeigneten Ankaufsstrategien und gezielter Projektentwicklung des wohnfonds_wien - trug dazu bei, dass Wohnraum in Wien für alle leistbarer wurde.

Rund 1,9 Millionen Quadratmeter Fläche stehen derzeit im Eigentum des wohnfonds_wien. Die hohe geförderte Neubautätigkeit der letzten Jahre bewirkte durch ein deutlich gestiegenes Wohnungsangebot eine Marktumkehr. Das derzeit große Wohnungsangebot ermöglicht, den geförderten Neubau auf gut erschlossenen Liegenschaften in dichtverbauten Gebieten zu konzentrieren.

Grundstückseigentümer erhalten kostenlos Information und Beratung bei Kauf, Be- und Verwertung von Grundstücken

  • im dichtverbauten Gebiet
  • in den Stadterweiterungsgebieten.

Als eines der Instrumentarien zur Qualitätssicherung sind die vom wohnfonds_wien abgehaltenen öffentlichen Bauträgerwettbewerbe anzusehen. Gewerbliche und gemeinnützige Bauträger, Architekten und Sonderfachleute bilden jene Projektteams, die in Konkurrenz zueinander Realisierungskonzepte entwickeln. Die Siegerprojekte werden von einer interdisziplinären Fachjury durch Beurteilung der Kriterien Soziale Nachhaltigkeit, Architektur, Ökologie und Ökonomie ermittelt.

Das Ziel:

  • Leistbares Wohnen
  • Qualitätsstandards
  • Innovative Projektinhalte
Alle Projekte, die nicht diesen öffentlichen Wettbewerb durchlaufen, werden durch den Grundstücksbeirat des wohnfonds_wien nach denselben Kriterien beurteilt. Dieses Verfahren wurde bisher bei rund 39.000 Wohnungen in Wien erfolgreich angewendet.

Rechtsgrundlagen für die Förderung von Wohnbauvorhaben sind:

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989

LGBl. für Wien Nr. 18/1989 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 67/2006

Neubauverordnung 2007

LGBl. für Wien Nr. 27/2007 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 18/2012 vom 7. März 2012

MA 25 Dienstanweisung Nr. 3/2007 vom 24. September 2007

MA 25 - zu AL/2003/2007-3