sockelsanierung
Detailansicht einer sanierten Gründerzeitfassade
sanierte Gründerzeitfassade in 3., Wassergasse 2


was ist eine sockelsanierung? 

Diese Sanierungsart ist eine durchgreifende Sanierung eines bewohnten Gebäudes.

 


was wird gefördert?

  • Dekarbonisierung des Gebäudes
  • notwendige Erhaltungsarbeiten an den allgemeinen Teilen des Hauses
  • hausseitige Verbesserungsarbeiten
  • Verbesserung von leerstehenden oder bewohnten Wohnungen
  • Adaptierung von Erdgeschoß- und Souterrainflächen zu Geschäftslokalen

 


wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier

 


welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?


Formulare und weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich       

best practice beispiele

info sanierungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.

 


bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Es handelt sich um ein bewohntes Objekt.
  • Die 2., die 6., die 10., die 14., usw. zur Sanierung beantragte bestandsfreie bzw. neu geschaffene Wohnung sind der Stadt Wien zur Vergabe anzubieten.
  • Auf Förderdauer ist eine Vermietung der sanierten bestandsfreien bzw. neu geschaffenen Wohnungen nur nach dem Kostendeckungsprinzip zulässig.
  • Für ev. aufgenommene Darlehen ist im Grundbuch ein Pfandrecht sowie ein Veräußerungsverbot zugunsten des Landes Wien einzutragen.  
  • Es besteht die Möglichkeit leerstehende Wohnungen bis zum Baubeginn einer karitativen Organisation zur Zwischennutzung anzubieten.