maßnahmen für menschen mit besonderen bedürfnissen
Treppenlift und Steuerungselemente in einem sanierten Gründerzeitstiegenhaus
Treppenlift in 3., Hafengasse 13


was sind sanierungsmaßnahmen für menschen mit besonderen bedürfnissen?

Hierbei handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen dienen.

 

was wird gefördert?

  • Treppenlifte
  • Ein- bzw. Zubau von Rampen
  • elektr. Türöffner
  • bei Aufzügen die Differenzkosten zwischen Standardausstattung und behindertengerechter Ausführung 

     

wie wird gefördert?

  • Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier


welche maßnahmen können zusätzlich gefördert werden?


Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich         best practice beispiele

info sanierungsberatung

Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.

 


bitte beachten sie:
  • Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
  • Voraussetzung ist, dass sich das Objekt in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand befindet oder in gleicher Bauführung (gefördert oder auch ungefördert) gebracht wird.
  • Es muss ein dringendes Wohnbedürfnis für eine Person mit besonderen Bedürfnissen vorliegen, für welche diese Maßnahmen umgesetzt werden, zB: bei Blindheit taktile und/oder akustische Leitsysteme / bei RollstühlbenützerInnen Rampen, Türöffner, etc. / bei Taubheit visuelle Anzeigen
  • Die Förderung dieser Verbesserungsmaßnahmen ist nur dann zweckmäßig, wenn sich das Haus in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand befindet.