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sanierungsmaßnahmen für menschen mit besonderen bedürfnissen

Treppen-Plattformlift in einem gründerzeitlichen Stiegenhaus in 3., Hafeng. 13
was sind sanierungsmaßnahmen für menschen mit besonderen bedürfnissen?
Hierbei handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen, die den Wohn-bedürfnissen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen dienen.
was wird gefördert?
- Treppenlifte
- Ein- bzw. Zubau von Rampen
- elektr. Türöffner
- bei Aufzügen die Differenzkosten zwischen Standardausstattung und behindertengerechter Ausführung
wie wird gefördert?
- Informationen zu den Finanzierungsarten finden Sie hier.
was kann noch gefördert werden?
- Thewosan
- Dachgeschoßausbau und/oder Zubau
- Personenaufzüge (Neuerrichtung und Nachrüstung)
- Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts
bitte beachten sie:
- Es muss ein dringendes Wohnbedürfnis für eine Person mit besonderen Bedürfnissen vorliegen, für welche diese Maßnahmen umgesetzt werden, zB:
- bei Blindheit taktile und/oder akustische Leitsysteme
- bei RollstühlbenützerInnen Rampen, Türöffner, etc.
- bei Taubheit visuelle Anzeigen - Die Förderung dieser Verbesserungsmaßnahmen ist nur dann zweckmäßig, wenn sich das Haus in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand befindet.
Für die Klärung von Detailfragen zur Förderung empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.
Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich.