Das Beurteilungsgremium bewertet anhand der Kriterien des 4-Säulen-Modells
Das Beurteilungsgremium bewertet anhand der Kriterien des 4-Säulen-Modells

beurteilung

Der Grundstücksbeirat prüft jedes Projekt nach den Kriterien des "4-Säulen-Modells". Bei der Beurteilung stehen die Gesamtqualität und die Ausgewogenheit der vier Qualitätssäulen im Vordergrund.



4-Säulen-Modell:

  • Ökonomie
  • Soziale Nachhaltigkeit
  • Architektur
  • Ökologie


Die Bewertung für jedes eingereichte Projekt erfolgt in schriftlicher Form entsprechend einem Bewertungsschema. Den vier großen Themenbereichen sind Beurteilungskriterien 4-Säulen-Modell zugeordnet.



4-Säulen-Modell

4-säulen-modell


ökonomie

  • Grundstückskosten
  • Gesamtbaukosten
  • Nutzerkosten und Vertragsbedingungen
  • Kostenrelevanz der Bauausstattung


soziale nachhaltigkeit

  • Alltagstauglichkeit
  • Kostenreduktion durch Planung
  • Wohnen in Gemeinschaft
  • Wohnen für wechselnde Bedürfnisse


architektur

  • Stadtstruktur
  • Gebäudestruktur
  • Wohnungsstruktur
  • Gestaltung


ökologie

  • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • Gesundes und umweltbewusstes Wohnen
  • Stadträumlich wirksame Qualität im Grün- und Freiraum
  • Differenzierte Nutzungsangebote im Grün- und Freiraum

punktesystem

Je Beurteilungskriterium können bis zu 11 Punkte vergeben werden, demnach kann ein Projekt eine Maximalpunkteanzahl von 44 Punkten erhalten. Die Punkte werden einzeln je Kriterium ausgewiesen und in Summe in Klassen umgerechnet.


37-44   Klasse A   Projekt hat besondere Qualität.

28-36   Klasse B   Projekt erhält Förderungsempfehlung.

23-27   Klasse C   Projekt erhält Förderungsempfehlung mit Auflagen.

12-22   Klasse D   Projekt muss in die Wiedervorlage.

00-11   Klasse E   Neukonzeption ist erforderlich.


Der Grundstücksbeirat behält sich vor, unabhängig von der Kategorisierung in der jeweiligen Klasse Auflagen zu erteilen bzw. darauf zu verzichten. Werden bei einem Projekt in einer Säule 0 Punkte vergeben, kann dieses keine Förderungsempfehlung erhalten.


Die schriftlichen Beurteilungsprotokolle und die Punktebewertung ergehen stellvertretend für das Projektteam an den jeweils einreichenden Bauträger sowie an die Mitglieder des Grundstücksbeirates.

Die Empfehlung des Grundstücksbeirates ist auf zwei Jahre befristet. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Förderungszusicherung, ist der Beirat neuerlich mit diesem Projekt zu befassen.


Erfolgt die Empfehlung des Grundstücksbeirates mit Auflagen, so ist der Nachweis der Erfüllung dieser Auflagen durch den Bauträger innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich vorzulegen. Bei Überschreitung dieser Frist wird das Projekt als Wiedervorlage behandelt.