Die Fachjury bewertet anhand der Kriterien des 4-Säulen-Modells
Die Fachjury bewertet anhand der Kriterien des 4-Säulen-Modells

beurteilung

Die Bewertung der Projekte erfolgt anhand der Kriterien des "4-Säulen-Modells". Im Vordergrund stehen die Gesamtqualität und die Ausgewogenheit der vier Qualitätssäulen.



4-Säulen-Modell:

  • Ökonomie
  • Soziale Nachhaltigkeit
  • Architektur
  • Ökologie








4-Säulen-Modell

vorprüfung

Die Vorprüfung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch ein externes Ziviltechnikerbüro, erforderlichenfalls unter Beiziehung von Expert*innen.


Geprüft werden:

  • Einhaltung der formalen Bedingungen
  • Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
  • Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben und der Vorgaben des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes
  • Angaben im Datenblatt


Die zusammenfassenden Ergebnisse der Vorprüfung werden dem Beurteilungsgremium in Form eines schriftlichen Vorprüfberichtes vorgelegt.


beurteilungsgremium

Die Beurteilung und Bewertung der Beiträge erfolgt durch eine Fachjury bestehend aus Expert*innen der Fachbereiche:

  • Architektur
  • Städtebau
  • Ökologie
  • Ökonomie
  • Bautechnik/Bauphysik
  • Wohnrecht
  • soziale Nachhaltigkeit und Wohnbauforschung


sowie Vertreter*innen von:

  • Bezirk
  • Dienststellen der Stadt Wien (im Bedarfsfall)
  • wohnfonds_wien
  • externe Auslober

realisierungsempfehlung

Das Beurteilungsgremium empfiehlt dem Auslober aufgrund der vorgenommenen Beurteilung ein Siegerprojekt je Bauplatz.


protokoll

Im Juryprotokoll werden die Beurteilung der Jury sowie allfällige Empfehlungen und Auflagen zu den Siegerprojekten festgehalten. Diese sind auch Bestandteil der Kauf- bzw. Baurechtsverträge.


sicherstellung der wettbewerbsangebote und -inhalte

Die Verpflichtung zur Realisierung des Projektes durch die siegreichen Projektteams stellt die Geschäftsgrundlage für den Verkauf der Grundstücke bzw. der Einräumung eines Baurechts dar.

Die in den Wettbewerbsbeiträgen der Jury vorgelegten Inhalte und Daten sind verbindliche Zusagen.


Die Überprüfung der Umsetzung der angebotenen Wettbewerbsqualitäten erfolgt im Rahmen der Förderungsabwicklung durch die Dienststellen der Stadt Wien (MA 25, MA 50) und durch den Auslober, der vor Förderungszusicherung bzw. Baubeginn einen Zwischenbericht erhält.


Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung oder bei Abweichungen vom ursprünglichen Projekt sind beispielsweise:

  • Pönalezahlungen
  • Ausschluss von künftigen Wettbewerbsverfahren
  • Rückabwicklung des Grundstücksverkaufes/der Baurechtsvergabe