Imagebild einer Familie beim Urban Gardening am Dach
SMART-Wohnen bedeutet Wohnen am Puls der Zeit

SMART-Wohnbauprogramm

Das vom damaligen Wohnbaustadtrat, und heutigen Bürgermeister der Stadt Wien, Dr. Michael Ludwig im Jahr 2012 ins Leben gerufene SMART-Wohnbauprogramm verfolgt das Ziel, besonders kostengünstigen Wohnraum für die Wienerinnen und Wiener zu schaffen. SMART-Wohnungen verbinden optimale Wohnraumnutzung durch kompakte Grundrisse mit leistbaren Mieten inklusive geringer Eigenmittel. Mittlerweile zählen sie zu den beliebtesten Wohnformen.


Mit dem SMART-Wohnbauprogramm wird der anhaltend großen Nachfrage nach günstigem und bedarfsorientiertem Wohnraum wirksam entgegengesteuert. SMART-Wohnen bedeutet kompaktes, kostengünstiges Wohnen auf Grundlage einer optimalen Flächenausnutzung. Gemeinschaftsräume, zusätzliche Freiflächenangebote und ergänzende Einlagerungsmöglichkeiten haben dabei einen hohen Stellenwert. Der soziale Wiener Wohnbau ist dank seiner Quantität, aber vor allem seiner Innovationskraft und hohen Qualität weltweit die Nummer eins.


Seit 1. Oktober 2019 ist bei allen Wohnprojekten, die im Rahmen von Bauträgerwettbewerben und im Grundstückbeirat beurteilt werden, die Hälfte der Wohnungen als „smarte“ Variante umzusetzen.

Kinder spielen auf einem Spielplatz im Innenhof eines Neubaus
Gut wohnen von Anfang an

SMART-Wohnungen zeichnen sich aus durch:


  • optimale Flächennutzung
  • Wohnungsschlüssel (=mietzinstragende Flächen)

Typ A (1 Zimmer): ca. 40 m2

Typ B (2 Zimmer): ca. 55 m2

Typ C (3 Zimmer): ca. 70 m2

Typ D (4 Zimmer): ca. 85 m2

Typ E (5 Zimmer): ca. 100 m2


  • Verteilung:

Die Verteilung der Wohnungen ist so zu wählen, dass die durchschnittliche Wohnnutzfläche (ohne Loggien und förderungstragender Nutzfläche nach § 1 Abs. 3 NeubauVO) aller SMART-Wohnungen maximal 65 Quadratmeter beträgt.


Der Mix an Wohnungstypen ist grundsätzlich seitens des Bauträgers je nach Nachfrage frei wählbar, soll jedoch eine ausgewogene Durchmischung bieten, die im Rahmen der Sozialen Nachhaltigkeit durch das qualitätssichernde Gremium (Wettbewerbsjury, Grundstücksbeirat) beurteilt wird.


  • durchdachte kompakte Grundrisse
  • Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Ausstattungspaketen
  • niedrige Bau- und Nutzerkosten
  • Finanzierungsbeitrag (Baukosten- und Grundkostenbeitrag) von max. € 60,-/m2 Wohnnutzfläche
  • monatlicher Hauptmietzins: § 63 Abs. 1 WWFSG 1989 um 25 % reduziert zzgl. sonstiger Entgeltbestandteile wie Betriebskosten, MwSt., etc., exkl. Heizung und Warmwasser.


SMART-Wohnbauprogramm


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